Direkt-Link zum Seiteninhalt Sehhilfe wieder ausschalten
Logo
 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)


Die Gemeinde Großbardorf ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.


Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Großbardorf durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO:

Hinweise zum Datenschutz im Bereich des Gigabit-Ausbaues in der Gemeinde Großbardorf
 

 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 15.06.2021)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 15.06.2021)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 27.04.2021)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 09.02.2021)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 12.08.2020)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 12.08.2020)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (24.06.2020)

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (24.06.2020)

 


Veröffentlichung vom 15.06.2021

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief der Gemeinde Großbardorf

 

Großbardorf, den 15.06.2021
 

Josef Demar
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 15.06.2021

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Großbardorf und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Großbardorf und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 12.05.2021 unterzeichnet.

 

Von links: Reinhold Behr (Breitbandbeauftragter der Gemeinde Großbardorf), Josef Demar (Bürgermeister der Gemeinde Großbardorf), Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung), Günther Pichlmaier (Corwese GmbH), Wolfgang Neumann (Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH), Lena Cabut (Landkreis Rhön-Grabfeld, Stabsstelle Kreisentwicklung), Christian Kolodziej (Deutsche Telekom Technik GmbH);
Foto: Selina Dietz (Landkreis Rhön-Grabfeld, Auszubildende)


Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Großbardorf finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Großbardorf zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Großbardorf, den 15.06.2021
 

Josef Demar
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 27.04.2021

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

 

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 26.04.2021 bei der Gemeinde Großbardorf eingegangen.

 

Von links: Frank Reichert (Stabsstelle Kreisentwicklung – Landkreis Rhön-Grabfeld), Bürgermeister Josef Demar (Gemeinde Großbardorf)

 

Die Videobotschaft von Herrn Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Bescheidübergabe finden Sie hier -> https://youtu.be/Ie4kAgyVDkY
 

Finanzminister Albert Füracker (Bay. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat)

 

Großbardorf, den 27.04.2021
 

Josef Demar
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 09.02.2021
 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Die Gemeinde Großbardorf hat innerhalb der Angebotsabgabefrist lediglich ein Ausbauangebot von einem Netzbetreiber erhalten. Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Großbardorf in seiner Sitzung vom 08.02.2021 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Großbardorf beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen.

Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 8 Satz 1 BayGibitR  überprüft. Das Ergebnis der Plausibilisierung liegt vor. Von einer Vorlage des Vertragsentwurfes bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) übernommen werden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Großbardorf bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Großbardorf, den 09.02.2021
 

Josef Demar
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 12.08.2020

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)


Die Gemeinde Großbardorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Großbardorf die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Großbardorf behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
 

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

 

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Großbardorf beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.


Die Teilnahmeanträge sind bis zum 21.09.2020, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Großbardorf
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Frau Mandy Köppen
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Großbardorf, den 12.08.2020


Josef Demar
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 12.08.2020

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Gemeinde Großbardorf hat im Zeitraum vom 24.06.2020 bis zum 04.08.2020 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Großbardorf im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

 

Großbardorf, den 12.08.2020


Josef Demar
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 24.06.2020
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

 

Die Gemeinde Großbardorf gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt "Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet" gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):
 

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?


Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)


Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 04.08.2020 an folgende Adresse zu richten:
 

Gemeinde Großbardorf
℅ VGem Bad Königshofen i. Gr.
Frau Mandy Köppen
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Großbardorf, den 24.06.2020


Josef Demar
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 24.06.2020

 

Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

 

Die Gemeinde Großbardorf hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.

Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Großbardorf beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der nachfolgend verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:
 

 

Großbardorf, den 24.06.2020


Josef Demar
1. Bürgermeister

 



Barrierefreiheit

Anschrift
Grossbardorf
Josef-Sperl-Straße 3
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Tel 09766 / 9229
Fax 09766 / 940854


Öffnungszeiten

 

Verwaltungsgemeinschaft

Bad Königshofen i. Gr.

Josef-Sperl-Straße 3

97631 Bad Königshofen i. Gr.

 

Tel. 09761 / 4020

Fax. 09761 / 402 - 59

Öffnungszeiten

Montag
  08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch   08.00 - 12.30 Uhr  
   
 
Donnerstag   08.00 - 12.30 Uhr   und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag   08.00 - 12.00 Uhr